Satzung


§ 1 Name und Sitz des Fanclubs

a) Der Fanclub führt den Namen Bavaria Hagen 07 und wurde am 09.09.2007 gegründet.

b) Er ist regional und hat seinen Sitz in Hagen/Westfalen.

c) Das Geschäftsjahr des Clubs beginnt am 01.07. und endet am 30.06. jeden Jahres.

 

§ 2 Zweck und Ziele des Fanclubs

Zweck und Ziel von Bavaria Hagen 07 ist es, mit Gleichgesinnten den FC Bayern möglichst bei vielen Spielen zu unterstützen, neue Freundschaften aufzubauen und Kontakte zu pflegen.

 

§ 3 Haftung

a) Der Fanclub distanziert sich von jeglicher Gewalt und haftet nicht für Schäden und Verluste, die einzelne Mitglieder zu vertreten haben.

b) Haftungsausschluss besteht auch, falls Mitglieder und weitere Personen bei Veranstaltungen von Bavaria Hagen 07 Schäden erleiden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

a) Sowohl natürliche als auch juristische Personen können im Fanclub Bavaria Hagen 07 Mitglied werden.

b) Der Vorstand entscheidet spätestens bei seiner darauffolgenden Vorstandssitzung über den schriftlichen Aufnahmeantrag.

c) Zu Beginn eines Geschäftsjahres ist von allen Mitgliedern ein Jahresbeitrag zu entrichten.

Mitglieder bis einschließlich des 17. Lebensjahres zahlen die Hälfte des normalen Jahresbeitrages.

d) Tritt ein Mitglied während des Geschäftsjahres in den Fanclub ein, hat es den vollen jährlichen oder halbjährlichen Beitrag für das bereits laufende Jahr zu entrichten. Jährlicher Beitrag: Eintritt zwischen dem 01.07. bis 31.12. eines jeden Jahres. Halbjährlicher Beitrag: Eintritt zwischen dem 01.01. und 30.06. eines jeden Jahres.

 

Die Mitgliedschaft endet durch:

a) freiwilligen schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand

b) Ausschluss bei groben Verstößen gegen die Fanclubsatzung und Forenregeln sowie bei groben Verstößen während der An- und Abreise von Spielbesuchen und während des Spiels.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn gegen die Ziele und Interessen des Clubs verstoßen und das Ansehen des Fanclubs geschädigt wurde.

c) Tod eines Mitglieds

 

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem:

a) 1. Vorsitzenden

b) 2. Vorsitzenden

c) Kassenwart


Die o.g. Ämter werden auf der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.

Desweiteren werden noch ein/e Schriftführer/in und Kassenprüfer/in gewählt, die dem Vorstand nicht angehören.

Soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen, ist der Vorstand für alle Angelegenheiten zuständig sowie verantwortlich und führt sie dementsprechend aus.

Er fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen auf den Vorstandssitzungen.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres gewählt.


§ 6 Mitgliederversammlung

a) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, möglichst annähernd zum gleichen Zeitpunkt statt. Der Termin wird den Mitgliedern mindestens 3 Wochen vorher bekanntgegeben.

b) Mitglieder können mit je einer Stimme an Abstimmungen teilnehmen.

c) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden bzw. eines Versammlungsleiters geleitet.

d) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit von den anwesenden Mitgliedern verfasst.

e) Die Art der Abstimmungen werden vom Vorstand festgelegt.

f) Abstimmungen müssen schriftlich durchgeführt werden, wenn eine einfache Mehrheit aller anwesenden Mitglieder dies beantragt hat.

g)Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr.

 

§ 7 Sonstiges

Sämtliche Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich zu protokollieren und vom Gesamtvorstand zu unterschreiben.

 

Darin müssen enthalten sein:

a) Ort und Zeit der Versammlung

b) namentlich alle anwesenden Personen

c) Abstimmungsergebnisse


 

Hagen, den 10. April 2009

gez. Vorstand Bavaria Hagen 07













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